Kare Kfz-Gutachter Renningen und Malmsheim

Ihr Kfz-Gutachter in Renningen und Malmsheim

Ein Unfall auf der B295, ein Rempler am Bosch-Forschungscampus in Malmsheim, ein Auffahrschaden an der Kreuzung Richtung Sindelfingen: Wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, entscheidet sich in den ersten Tage, wie viel Geld Sie am Ende tatsächlich ersetzt bekommen. 

Als unabhängiges und zertifiziertes Kfz-Gutachtenbüro dokumentieren wir Ihren Schaden vollständig und setzen Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durch. Unser Büro liegt in Weil der Stadt, nur paar Minuten von Renningen entfernt.

Wir sind schnell bei Ihnen, zu Hause, in der Werkstatt oder direkt an der Unfallstelle. 

Warum Sie einen Gutachter beauftragen sollten 

Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich häufig sehr schnell die gegnerische Versicherung und bietet an, "einen Gutachter vorbeizuschicken". Das dürfen Sie ablehnen. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht, den Sachverständigen selbst zu wählen. Der Prüfer der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers - nicht in Ihrem. Erfahrungsgemäß fallen solche Schadensermittlungen niedriger aus, insbesondere bei Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall und Beilackierung. Wir arbeiten ausschließlich für Sie. Wir sind an keine Versicherung, keine Werkstatt und keinen Schadenssteuerer gebunden. 

Was Sie ein Gutachten kostet?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Zwei wichtige Einschränkungen, die Ihnen andere nicht immer sagen: 

  • Bei einem Bagatellschaden (grob unterhalb von rund 75-1.000€) muss die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht übernehmen. Hier ist ein Kostenvoranschlag der günsitgere Weg - wir sagen Ihnen offen, wenn das bei Ihnen der Fall ist.
  • Bei Teilschul wird auch das Honorar nur anteilig erstattet. Bei Kaskoschäden, Wergutachten oder Kaufberatungen rechnen wir nach Aufwand ab, Sie erhalten den Preis vorab, bevor wir anfangen.

So läuft es ab 

  1. Anruf oder Nachricht Sie schildern uns kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen sofort, ob ein Gutachten sinnvoll ist - oder ob ein Kostenvoranschlag reicht.
  2. Besichtigung vor Ort Wir kommen nach Renningen oder Malmsheim, zu Ihnen nach Hause, zur Werkstatt oder zum Abstellort. Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  3. Gutachten Sie erhalten das fertige Gutachten als PDF, auf Wunsch zusätzlich gedruckt. Auf Ihren Wunsch senden wir es direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt.
  4. Regulierung Bei Rückfragen oder Kürzungen der Versicherung bleiben wir für Sie ansprechbar und nehmen zu den strittigen Positionen fahclich Stellung.

Was in Ihrem Gutachten steht

  • Vollständige Beweissicherung mit Fotodokumentation
  • Kalkulierte Reperaturkosten auf basisi der Herstellervorgaben
  • Reperaturweg und INstadsetzungsumfang
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfalldauer und -entschädigung
  • Angaben zu Vor- und Altschäden
  • Wiederbeschaffungs- und Reperaturdauer

Unsere Leistungen für Renningen

Unfallgutachten - nach Haftpflicht - oder Kaskoschaden, gerichtsverwertbar aufbereitet.

Kostenvoranschlag - die schlanke Lösung bei kleineren Schäden.

Wergutachten - für An- und Verkauf, Leasingrückgabe. Erbauseinandersetzung oder Scheidung.

Nfz-Gutachten - Transporter, Lkw und Anhänger, auch für Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten Renningen und Malmsheim.

Oldtimerbewertung - Zustadsnoten und Marktwertermittlung für Verischerung und Verkauf.

Bootsgutachten - Schadens- und Werermittlung für Sport- und Motorboote.

Renningen und Malmsheim - wo wir häufig im Einsatz sind

Renningen hat sich durch den Boschforschungscampus stark verändert. Mit mehreren tausend Beschäftigten, einem Parkplatz in vierstelliger Größenordnung und täglichem Pendelverkehr aus dem Raum Stuttgart hat auch das Schadensaufkommen zugenommen - vom Parkrempler auf dem Campusgelände bis zum Auffahrunfall im Berufsverkehr. Dazu kommt die stark befahrene Verbindung der B 295 mit der B 464 Richtung Sindelfingen sowie der Zubringerverkehr zur A 8. Wir kennen die Strecken und sind kurzfristig vor Ort -  in Renningen, Malmsheim und den umliegenden Gemeinden Rutesheim, Magstadt, Weissach und Weil der Stadt.

Häufige Fragen FAQ

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

 

  • Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst. Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfer des gegnerischen Versichereres ins Fahrzeug zu lassen.

 

Reicht nicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt?

 

  • Bei sehr kleinen Schäden ja. Ein Kostenvoranschlag beziffert aber nur die Reperaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert - oft mehrere hundert bis mehrere tausend Euro - sind darin nicht enthalten.

 

Was ist fiktive Abrechnung?

 

  • Sie lasssen sich die im Gutachten ermittelten Reperaturkosten netto auszahlen, ohne reperarieren zu lassen. Anspruch auf Wertminderung und Nutzungsausfall bleibt bestehen. Ob das für Sie sinnvoll ist hängt vom Fahrzeug und vom Schadensbild ab - wir besprechen das mit Ihnen.

 

Mein Fahrzeug ist finanziert oder geleast. Geht das trotzdem?

 

  • Ja. Bei finanzierten Fahrzeugen benötigt die Versicherung meist eine Freigabe der Bank, bei Leasingfahrzuegen gelten die Vorgaben des Leasinggebers. Wir sagen Ihnen, was Sie brauchen. 

 

Was ist, wenn das Fahrzeug einen Vorschaden hat?

 

  • Vorschäden schließen eine Regulierung nicht aus. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung zwischen Alt- und Nueschaden - genau das dokumentieren wir im Gutachten.

 

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

 

  • Bei klarer Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung auch die Anwaltskosten. Wir raten in den meisten Fällen dazu und nennen Ihnen auf Wunsch Kanzleien, mit denen wir zusammenarbeiten.

Kommen Sie auch am Wochenende?

 

  • Ja. Unsere Öffnungszeiten sind 

           Montag - Samstag 8 - 22 Uhr und Sonntag 12 - 18 Uhr.

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Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kare Kfz-Sachverständigen- und Gutachtenbüro

Merklingerstraße 9 

71263 Weil der Stadt

Telefon: 01733718448

E-Mail: info@svb-kare.de

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